Klassenbestimmungen


Einleitung

  1. Durch die Klassenvorschrift soll die Einheitlichkeit der AQUILA Boote einigermaßen sichergestellt werden und zwar in Bezug auf:
    •  Form, Material und Gewicht des Bootskörpers
    •  Form des Schwertes und Ruders,
    •  Segelriß,
    •  Beschläge,
    •  Sonstiges.
  2. Ziel und Zweck der Klassenvorschriften ist es, den Aufwand an Beschlägen niedrig zu halten und die Einheitlichkeit der Boote zu gewährleisten.
  3. Geschichte: Der Entwurf der 2-Mann Wanderjolle AQUILA stammt von Ing. Anton Miglitsch. Die Grundmaße sind 6,30 m Länge, 1,90 m Breite und 0,17/1,10 m Tiefgang. Seit 1972 wird die AQUILA nach der Entwicklung zur Serienreife bei der Fa. Schöchl am Mattsee gebaut. Nach dem Erscheinen der Yngling wurde der „Buckel“ gekappt und auch eine Mittelkielausführung angeboten. Seit 1977 gibt es die Hubkielausführung. 1986 wurden alle Lizenzen an die Fa. Yachtsport Huber & Paul (vormals Fa. Wipro, Windsurfing Produktions GmbH. in Weiden/Opf) abgegeben.
  4. Im Jahr 1999 wurden die Klassenbestimmungen in ihrer Urfassung vom 10.04.1978 auf Grund von der 25-jährigen Praxiserfahrung ergänzt bzw. einige Korrekturen vorgenommen.

Schwert und Ruder

  1. Maße und Toleranzen siehe beiliegende Zeichnungen.
  2. Material für das Schwert: Eisenblech oder Aluminium.
    Maße für das Schwert: Muß durch ein Trapez mit x=0/y=525 mm und x=1230/y=410 mm gehen und darf eine max. Stärke von 10 mm haben. Material für das Ruder: Aluminiumblech oder Verbundmaterial (darf an der Vorder/Rückkante profiliert sein).
    Maße für das Ruder: Muß durch ein Trapez mit x=0/y=360 mm und x=1010/y=260 mm gehen und darf eine max. Stärke von 10 mm (Aluminiumblech) bzw. 38 mm (Verbundmaterial) haben.
  3.  Die Länge der Pinne und des Auslegers sind frei.
  4.  Das Schwert muß voll und ganz über den Drehbolzen aufholbar sein.
  5.  Die Achterkante des Ruderblattes darf nicht flacher als die Neigung des Spiegels (35 Grad) gefahren werden (abgesenktes Ruderblatt bringt geringe Kräfte an der Pinne und das Wriggen wird wirkungsvoll unterbunden).

Spieren

  1. Bauweise und Maße von Mast und Großbaum sind festgelegt. Permanent gebogene und/oder drehbare Masten sind verboten.
  2. Mast: Aluminium, durchlaufend gleiches Profil (ca. 80/60/2 mm) und kann oberhalb des Vorstags konifiziert (verjüngt) sein.
    Saling: Wanten in Längsrichtung „fluchtend“ (kein Knick), womit die Länge der Saling beschränkt wird.
  3. Großbaum: Aluminium, durchlaufend gleiches Profil (ca. 70/55/1,8 mm)
  4. Spinnakerbaum: max. 1850 mm Länge über alles.
  5. Die Maststellung in der Standard-Mastschiene ist freigestellt, eine Verstellung während der Wettfahrt ist nicht zulässig.
  6. Die Verstellung der Wanten darf ausschließlich über Spannschlösser erfolgen und ist während einer Wettfahrt unzulässig.
  7. Die Führung von Fallen/Leinen inner- oder außerhab der Spieren ist zugelassen

Bootskörper

  1. Der Bootskörper ist für alle Ausführungen (Schwert, Kiel und Hubkiel) baugleich. Material : GFK
    Mindestgewicht des nackten Bootskörpers:  
    • Schwert-AQUILA: 280 kp
    • Kiel-AQUILA: 380 kp
    • Hubkiel-AQUILA: 380 kpUnterwasseranstrich: Kupfer oder Antifouling oder direkt im Gelcoat eingearbeitet.
      Maßtoleranzen für Rumpf und Deck entsprechend der Urfomen festgelegt.
  2. Der nackte Bootskörper schließt ein:
    • Dauernd befestigte Beschläge,
    • Auftriebseinrichtungen,
    • Anstriche,
    • Schwert/Hubkiel/Kiel und Ruderanlage komplett,
    • jedoch ohne Takelage, Leinen und beweglicher Ausrüstung.
  3. Ist das Gewicht geringer, so muß die Differenz, die höchstens 15 kp sein darf, durch zusätzlichen Ballast am Fuß der Maststütze ausgeglichen werden.
  4.  Die Maße für Rumpf, altes (Buckel) und neues Deck (Flachbauweise) sollten vom TA (technischen Ausschuß) ausgewählt werden
  5. Die Schwimmfähigkeit und genügend Auftrieb sind durch die Ausschäumung zwischen Außenhaut und Innenboden gegeben.

Segel

Maximale Maße für Regatta-Besegelung (452 Downloads )
SegelVorliek/SLUnterliekAchterliek/ ML Mittelbreite Fläche m2 75% Breite
Vorsegel5550mm2650mm5550mmNz7,5Nz
Großsegel6300mm2900mm6650mm1900mm11,2120
4 Latten: 850/30 mm Toplatte: 850 (bei 1200 mm unter Kopf)
Spinnaker5000mm1880mm6100mm4000mm20,1Nz
  1. Maße siehe obige Tabelle.
  2. Das Material der Segel darf aus keinem HiTechmaterial (wie Kevlar, Mylar, Carbon etc.) bestehen. Ein Segelfenster darf max. 0,15 m² groß sein. Liekleinen bei Groß- und Vorsegel (Fock) sind erlaubt.
  3. Die Größe des Spinnakers entspricht den ursprünglichen Maßen eines FD-Spinnakers.
  4. Das Klassenzeichen ist das typische A, dessen Farbe rot ist. Hubkiel/Kiel AQUILA führen zusätzlich unter dem A einen roten Punkt.
  5. Bei SP-Regatten oder Klassenmeisterschaften sind stichprobenartige Kontrollvermessungen der Wettfahrtleitung oder des TA (technischen Ausschußes) obligatorisch.
  6. Alle Schoten und Fallen (mit Drahtvorläufer) in gleichmäßiger Stärke und Gewicht. Spinnakerschoten mindestens mit 6 mm Durchmesser (bessere Griffigkeit).

Erlaubt Regattabeschläge

  1. Die im folgenden erwähnten Beschläge sind das Maximum. Als Block wird eine Umlenkrolle oder ein Knarrblock bezeichnet. Erlaubt sind Festmacherbeschläge, Motorhalterungen, etc. , diese dürfen aber in keiner Weise während einer Wettfahrt benutzt werden
  2. Fock
    2.1 1 Fockroller mit Führungsrollen und Bedienung vom Cockpit, 1 Klemme.
    2.2 1 Fockfallstrecker, Hakenleiste, Hebel, 2 Umlenkrollen, 1 Klemme.
    2.3 2 Fockschienen mit Leitaugen (oder Leitrollen, ca. 30 mm innerhalb der Rumpfschale), 2 feste Knarrblöcke oder Winschen, 4 Klemmen.
    2.4 Vorliekstrecker für Fock am Fußende des Vorlieks (nicht zur Verstellung während der Fahrt geeignet)
  3. Groß
    3.1 1 Hakenleiste, 2 Umlenkrollen, 1 Klemme
    3 .2 1 Roll- oder Bindereff komplett.
    3.3 1 Großschottraveller oder Seil-(Draht-)dreieck, Umlenkrollen, 2 Klemmen.
    3.4 1 Unterliekstrecker mit Rollen und 1 Klemme.
    3.5 1 Baumniederholer frei mit Blöcken und integrierter Klemme.
    3.6 2 Großschotklemmen, Blöcke frei.
    3.7 1 Cunningham mit 1 Block und 1 Klemme.
  4. Spinnaker
    4.1 1 Klemme für Fall, 2 bei Endlos/Bergeleine, Umlenkrollen, 1 Vorstagwagen.
    4.2 Je 1 Klemme oder Gummi, Umlenkrollen für Topnant und Niederholer.
    4.3 4 Spischotklemmen, 6 Blöcke, 4 Haken/Rollen/Barberhauler für die Spischoten.
    4.4 1 Spinnakerbaum mit allen Beschlägen.
    4.5 Spinnakertüte mit allen notwendigen Einrichtungen.
  5. Schwert
    5.1 2 Klemmen für Auf- und Niederholer (Schwertdurchfallsicherung), 2 Doppelumlenkrollen.
  6. Diverse
    6.1 Klemmen an der Pinne für Ruderblatt-Hoch-/Niederholer, Ruderbeschläge.
    6.2 Je 2 Ausreitgurte für Vorschoter und Steuermann.
    6.3 1 Mastschiene mit Verstellöchern.
    6.4 Je 1 Trapez (bb & stb) komplett für eine Person (Vorschoter)
    6.5 2 Elvströmlenzer und/oder Heckklappen/-bälle.
    6.6 Fall, Blöcke, Klemme für Kenterball oder automatischen Kenterschutz mit minimalen Auftrieb von 8 kg (entspricht einem Ball von 25 cm Durchmesser)

Sonstiges

  1. Ausrüstung: (muß bei Regatten an Bord mitgeführt werden)
    • 1 Paddel, mind. 1 m lang
    • 2 Schwimmwesten
    • Vorleine, mind. 3 m
    • Wasserpütz mind. 1 l oder Kübel.
  2. Trapez: Verboten ist der Gebrauch irgendelcher Vorrichtungen an der Außenseite des Rumpfes oder solche, die über die Außenbordseite hinausragen und die am Rumpf, an den Spieren, an der Takelage oder Mannschaft befestigt sind oder werden, deren Zweck es ist oder sein könnte, daß ein Mitglied der Mannschaft sich damit außenbords oder teilweise außenbords stützen kann, ausgenommen ist das „Flying Trapez“.
  3. Mannschaft: 2 Personen.

Ergänzung der Segelanweisungen des ÖSV

  1. Das Setzen der Flagge Y (Schwimmwestenpflicht) durch die Wettfahrtleitung erfordert von allen, an einer SP-Regatta teilnehmenden Schwertaquilabooten, das Aufheißen des Kenterschutzes (Kenterball).

Zusatzbestimmungen für Kiel- bzw. Hubkielausführung

  1. Gewicht statt 280 kp 380 kp.
  2. Yachtruder für Mittelkielausführung.
  3. Maße für Kiel, Hubkiel und Yachtruder ( Kiel gegossen ca. 80 mm dick, Hubkiel 490/15 mm, Bombe ca. 180 mm Durchmesser, Gesamtgewicht 105 +- 3kp, Profilierung Vorder-Rückkante erlaubt).
  4. Alle anderen Bestimmungen werden von der Schwertausführung unverändert übernommen.

Download: Klassenbestimmngen 14.05.1999 (1671 Downloads )